Finanzen

Steuern für Selbstständige: Was Freiberufler und Gründer wissen müssen

Kaum ein Thema sorgt bei Gründern für so viel Unbehagen wie Steuern. Dabei ist das System überschaubarer, als es wirkt, wenn man die wenigen relevanten Bausteine kennt. Für Selbstständige geht es vor allem um drei Steuerarten, eine Handvoll Fristen und die Frage, ob die Kleinunternehmerregelung passt. Dieser Artikel ordnet die Grundlagen verständlich ein. Da es um Geld und Recht geht, halten wir uns an allgemeine Aussagen – deinen konkreten Fall solltest du im Zweifel mit einer Fachkraft klären.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Selbstständige sind vor allem drei Steuerarten relevant: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und – bei Gewerbe – Gewerbesteuer.
  • Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und können den Gewinn meist per einfacher Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.
  • Die Kleinunternehmerregelung befreit unter bestimmten Umsatzgrenzen vom Ausweis der Umsatzsteuer.
  • Das Finanzamt setzt nach dem ersten Jahr in der Regel Vorauszahlungen fest – Rücklagen sind Pflichtprogramm.
  • Die Angaben hier sind allgemein gehalten; für deinen Fall kann eine Steuerberatung sinnvoll sein.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall solltest du im Zweifel eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen.

Die drei wichtigsten Steuerarten im Überblick

Welche Steuern auf dich zukommen, hängt davon ab, ob du Freiberufler bist oder ein Gewerbe betreibst und wie hoch dein Umsatz ausfällt. Diese Übersicht zeigt die Grundzüge.

Steuerart Wer zahlt Worauf
Einkommensteuer alle Selbstständigen auf den Gewinn, nach persönlichem Steuersatz und Grundfreibetrag
Umsatzsteuer grundsätzlich alle, außer Kleinunternehmer auf den Umsatz, üblicher Satz 19 %, ermäßigt 7 %
Gewerbesteuer nur Gewerbetreibende auf den Gewerbeertrag, mit Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer fällt auf deinen Gewinn an, also auf Einnahmen minus Betriebsausgaben. Bis zum Grundfreibetrag bleibt das Einkommen steuerfrei, darüber steigt der Steuersatz progressiv an. Deinen Gewinn ermittelst du als kleiner Selbstständiger meist über die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Umsatzsteuer

Auf die meisten Leistungen schlägst du Umsatzsteuer auf, führst sie ans Finanzamt ab und kannst im Gegenzug die Umsatzsteuer aus deinen eigenen Ausgaben als Vorsteuer abziehen. Ausgenommen sind Kleinunternehmer, die darauf verzichten können.

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer betrifft nur Gewerbetreibende, nicht Freiberufler. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag, sodass viele kleine Betriebe faktisch wenig oder keine Gewerbesteuer zahlen. Die genaue Höhe hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab.

Freiberufler oder Gewerbe – warum die Unterscheidung zählt

Die Einordnung entscheidet über Gewerbesteuer, Pflichtmitgliedschaft in der IHK und den Aufwand bei der Gewinnermittlung. Zu den freien Berufen zählen unter anderem die sogenannten Katalogberufe wie Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten oder Künstler. Wer nicht eindeutig dazugehört, gilt in der Regel als Gewerbe.

Die Abgrenzung ist im Einzelfall knifflig und wird vom Finanzamt entschieden. Welche Rolle die Rechtsform dabei spielt, vertieft der Beitrag Rechtsform für Startups.

Steuern für Selbstständige – Belege und Unterlagen sortieren
Wer Belege laufend sortiert, spart sich Stress bei der Steuererklärung.

Die Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung ist für viele Gründer die wichtigste Stellschraube. Wer mit seinem Umsatz unter den gesetzlich festgelegten Grenzen bleibt, kann auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten. Das bedeutet weniger Bürokratie und günstigere Preise für Privatkunden, weil keine Umsatzsteuer aufgeschlagen wird.

Der Haken: Als Kleinunternehmer kannst du keine Vorsteuer aus deinen Ausgaben ziehen. Wer hohe Anfangsinvestitionen hat oder überwiegend Geschäftskunden bedient, fährt mit der Regelbesteuerung manchmal besser. Die konkreten Umsatzgrenzen können sich ändern, weshalb sich ein Blick auf den aktuellen Stand lohnt.

Vorauszahlungen, Fristen und Rücklagen

Anders als Angestellte zahlst du Steuern nicht automatisch über die Lohnabrechnung. Das Finanzamt setzt in der Regel nach dem ersten Jahr Vorauszahlungen fest, die sich an deinem erwarteten Gewinn orientieren. Diese Quartalszahlungen treffen viele Gründer unvorbereitet.

  • Rücklagen bilden: Lege von jeder Einnahme einen Anteil für Steuern beiseite, eine grobe Orientierung sind 25 bis 35 Prozent des Gewinns, je nach Einkommen.
  • Fristen kennen: Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind je nach Höhe monatlich oder vierteljährlich fällig, die Jahressteuererklärung folgt im Jahr darauf.
  • Belege ordnen: Sammle Rechnungen laufend und digital, statt sie am Jahresende zu suchen.

Welche Kosten du absetzen kannst

Betriebsausgaben mindern deinen Gewinn und damit die Steuer. Dazu zählen typischerweise Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind.

  • Arbeitsmittel wie Laptop, Software und Fachliteratur.
  • Anteilige Kosten fürs Arbeitszimmer oder das Homeoffice, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Fortbildungen, Fahrtkosten und Telefon- sowie Internetanteile.
  • Beiträge zu betrieblichen Versicherungen und Honorare für Dienstleister.

Was im Detail absetzbar ist und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab. Hier kann sich eine Beratung schnell bezahlt machen.

Fazit

Steuern für Selbstständige wirken kompliziert, reduzieren sich aber auf wenige Kernpunkte: Einkommensteuer auf den Gewinn, Umsatzsteuer auf den Umsatz und Gewerbesteuer nur bei einem Gewerbe. Die Kleinunternehmerregelung kann den Start vereinfachen, passt aber nicht für jeden. Am wichtigsten sind verlässliche Rücklagen und ein Blick auf die Fristen, damit Vorauszahlungen dich nicht überraschen. Wenn dein Fall komplexer wird, ist professionelle Unterstützung meist gut investiertes Geld.

FAQ

Welche Steuern zahle ich als Freiberufler?

In der Regel Einkommensteuer auf den Gewinn und, sofern du kein Kleinunternehmer bist, Umsatzsteuer. Gewerbesteuer fällt für Freiberufler grundsätzlich nicht an.

Wie viel Geld sollte ich für Steuern zurücklegen?

Eine grobe Orientierung sind 25 bis 35 Prozent des Gewinns, abhängig von Höhe und persönlichem Steuersatz. Im Zweifel lieber etwas mehr, damit Nachzahlungen dich nicht treffen.

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Sie lohnt sich oft bei Privatkunden und geringen Ausgaben, weil du keine Umsatzsteuer ausweist und weniger Bürokratie hast. Bei hohen Investitionen oder Geschäftskunden kann die Regelbesteuerung günstiger sein.

Wann muss ich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?

Das hängt von der Höhe deiner Umsatzsteuer ab und wird vom Finanzamt festgelegt, meist monatlich oder vierteljährlich. Kleinunternehmer sind davon befreit.

Brauche ich als Selbstständiger einen Steuerberater?

Pflicht ist er nicht. Bei einfachen Verhältnissen kommen viele mit Buchhaltungssoftware aus. Sobald es komplexer wird, etwa bei Gewerbe, Personal oder höheren Umsätzen, kann eine Beratung Zeit und Geld sparen.